Sicherheit von Treppenanlagen
Stufen mit Kontraststreifen von FCN erfüllen Vorgaben für Deutsche Bahn und öffentlichen Raum
Gemäß den aktuell gültigen Richtlinien besteht die Notwendigkeit, Treppenelemente im öffentlichen Raum kontrastreich sichtbar zu machen. Dies gilt besonders, wenn der Flächenanschluss vor und hinter der Treppe nahezu farbgleich mit dem Treppenlauf ist. FCN erfüllt die dazu bestehenden Vorgaben der Deutschen Bahn nach EN 16584-1 Bahnanwendungen sowie die DIN 32984 und die DIN 32975 Öffentlicher Raum mit speziellen Stufenelementen mit Kontraststreifen. Die Blockstufen verfügen über die gesamte Breite über eine Markierung an der Stufenkante.
Im Rahmen einer Untersuchung bei der LGA Bautechnik GmbH erfolgten Messungen zum Lichtreflektionsgrad des Kontraststreifens als Bodenindikator im Vergleich zur Farbe der Stufe und des angrenzenden Bodenbelags. Den ausreichenden Leuchtdichtekontrast weisen die Farbkombinationen granit und hellgrau, gelb und basalt sowie weiß und basalt auf. Stufen mit diesen Kontraststreifen erfüllen jeweils die Anforderungen. Infolgedessen kann die Sturzgefahr – nicht nur bei Dunkelheit – deutlich minimiert werden.
Nach DIN 32984:2011-10 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – muss bei einer frei angelegten Treppenanlage bis zu drei Stufen jede Stufe über eine Markierung verfügen. Folgen mehr als drei Stufen direkt aufeinander, muss jeweils die erste sowie die letzte Stufe markiert sein. Idealerweise werden jedoch sämtliche Stufen mit einer Markierung versehen.
Weitere Informationen zu den Blockstufen mit Kontraststreifen sind auf der Website von FCN zu finden.
Bild: FCN, Fulda

