Nach vier Praxisjahren aktueller denn je: Schornsteine im Zeichen neuer Ableitbedingungen

Edelstahlschornstein RAL pulverbeschichtet mit Schrägführung und firstnaher Mündung

Maisach, Dezember 2025 – Seit Januar 2022 gelten in Deutschland neue Ableitbedingungen für Schornsteine von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen (1. BImSchV § 19 bis 1 MW Nennwärmeleistung). Diese verlangen eine firstnahe Position bzw. ein Überragen des Dachfirsts um mindestens 40 cm, um Abgase besser im Windstrom zu verteilen und so die örtliche Luftqualität zu verbessern.

Dabei muss die Schornsteinmündung außerhalb der Rezirkulationszone eines Gebäudes liegen. Zusätzlich ist die Nachbarschaftsbebauung mit eventueller Hanglage zu berücksichtigen. Die Regeln sollen Feinstaubbelastungen in Wohngebieten reduzieren und Geruchsbelästigungen für Nachbarn verringern.

Für die Hersteller aus der Abgastechnik haben sich damit zahlreiche Herausforderungen ergeben, die besonders im Gebäudebestandsbau zu lösen sind. Qualitätsorientierte Anbieter, wie beispielsweise die Raab-Gruppe, widmen sich dieser Aufgabe seitdem auf vielfältige Weise. Mit den doppelwandigen Elementen und Schachtsystemen lässt sich nahezu jede Montagesituation realisieren, die vom Gesetzgeber gefordert wird. Ob nun:

  • Freies Kragende bis 3 m als Standard oder bis 6,5 m in statisch geprüfter verstärkter Ausführung
  • Schrägführung an der Giebelseite oder entlang der Dachhaut bis 45 Grad
  • Leichtbauschornsteine für den Innenbereich, die ebenfalls schräg geführt werden dürfen

Ist trotz dieser Produktvielfalt keine wirtschaftlich bzw. technisch vertretbare Lösung für die Abgasführung zu finden, kann die Ausnahmeempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) greifen. In diesem Papier sind Kriterien zur Reduzierung der notwendigen Mündungshöhe formuliert worden, die mithilfe fortschrittlicher Anlagentechnik möglich sind. Das kann durch die Kombination von Feuerstätten mit geringen Emissionswerten wie beispielsweise dem Wodtke samurai iClean mit dem Umweltzeichen Blauer Engel mit dem elektrostatischen Feinstaubabscheider Kutzner + Weber Airjekt 1 erreicht werden.

Zu beachten ist, dass die Abgaswerte nach LAI nachgewiesen werden müssen und die neue Feuerungsanlage mit dem zuständigen Schornsteinfeger hinsichtlich einer reduzierten Mündungshöhe im Vorfeld abzustimmen ist.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass derartige Umbaumaßnahmen zur energetischen Sanierung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % unterstützt werden. Dazu zählen in jedem Fall auch die Abgasanlagen und Komponenten der Raab-Gruppe.

Weitere Informationen zum Unternehmen sind unter www.raab-gruppe.de zu finden.

Bild: Raab-Gruppe

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